Nun ist es amtlich bzw. gerichtlich entschieden. Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 19.09.2011 ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber immerhin. Die Telekom muss künftig genau darauf hinweisen, dass in ihren Verträgen die volle Transferrate nur bis zu einem bestimmten Datenvollumen pro Monat zur Verfügung steht. Dies wurde bisher klein in den AGBs gekennzeichnet. Für mich persönlich weniger schlimm, da ich in der Regel weiß, dass ich solche Informationen in den AGBs finde. Aber, wie der mehr oder minder schlaue Bürger nun mal so ist, er liest die AGBs zu, schätzungsweise 95% nicht durch.
Jedoch sah der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ die Aussagen „ohne Zeit- und Volumenbeschränkung“ als irreführend an. Was auch meiner Meinung nach richtig ist, denn ohne Volumenbeschränkung heißt für mich, egal wieviel ich verbrauche, es gibt keine Beschränkung. Seien es 5 GB, 10 oder 1000…
Und so sahen es auch die Richter und gaben der vzbv Recht! Der hohe Datendurchsatz ist immehin ein Kaufkriterium bei vielen Kunden und es reiche laut Ureilt nicht aus, nur in der Leistungsbeschreibung auf Drosselungsmaßnahmen hinzuweisen. ➡