Die Telekom und die „Drossel“

Aktuell gibt es ja immer wieder Spekulationen, hitzige Diskussionen und verständlicherweise viele verärgerte Kunden, die im Internet ihrem Unmut Luft machen, was die geplante DSL-Drosselung angeht.

Wenn es nach der Telekom geht, surfen schon bald mehrere 100.000 Telekomnutzer mit 384 kbit/s wenn das geplante Inklusivvolumen von 80GB aufgebraucht ist. Im Zeitalter von YouTube, Video- und Spieleportalen die HD-Filme bzw. Spiele zum Download anbieten eine gruselige Vorstellung.

Nun heißt es von Telekon-Sprecher Philipp Blank: „Selbst wenn die neuen Leistungsbeschreibungen ab 2016 faktisch umgesetzt wird, würden die Inklusivvolumina den meisten Kunden völlig ausreichen. Und wenn nicht, können die Kunden ihren Anschluss für ein paar Euro weiterhin mit Highspeed nutzen.“

Stellt sich hier die Frage: was versteht Herr Blank unter „ein paar Euro“? Eine Antwort darauf gibt es nämlich darauf bisher nicht.

Fakt ist in jedem Fall schon einmal, dass Verträge, die ab Donnerstag abgeschlossen werden (also ab 2. Mai 2013) schon mit den neuen AGBs versehen werden. Und auch hier sei jedem gesagt: lesen, lesen, lesen! Denn nicht selten steht der Kunde am Ende als „Gelackmeierter“ da, weil er die AGBs nicht aufmerksam gelesen hat.

Die Telekom und die Drosselung der VDSL Leitung

Nun ist es amtlich bzw. gerichtlich entschieden. Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 19.09.2011 ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber immerhin. Die Telekom muss künftig genau darauf hinweisen, dass in ihren Verträgen die volle Transferrate nur bis zu einem bestimmten Datenvollumen pro Monat zur Verfügung steht. Dies wurde bisher klein in den AGBs gekennzeichnet. Für mich persönlich weniger schlimm, da ich in der Regel weiß, dass ich solche Informationen in den AGBs finde. Aber, wie der mehr oder minder schlaue Bürger nun mal so ist, er liest die AGBs zu, schätzungsweise 95% nicht durch.

Jedoch sah der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ die Aussagen „ohne Zeit- und Volumenbeschränkung“ als irreführend an. Was auch meiner Meinung nach richtig ist, denn ohne Volumenbeschränkung heißt für mich, egal wieviel ich verbrauche, es gibt keine Beschränkung. Seien es 5 GB, 10 oder 1000…

Und so sahen es auch die Richter und gaben der vzbv Recht! Der hohe Datendurchsatz ist immehin ein Kaufkriterium bei vielen Kunden und es reiche laut Ureilt nicht aus, nur in der Leistungsbeschreibung auf Drosselungsmaßnahmen hinzuweisen. ➡

Telekom muss auf überhöhte Rechnungen reagieren

Klingt komisch? Ist aber so!

Nachdem eine Frau einen falsch eingestellten Router und/oder PC nutzte (dieser wurde anscheinend auf Modemnutzung und Minutenabrechnung umgestellt) stieg die Rechnung plötzlich auf über 5.700€ im Monat.

Nun hat das Landgericht Bonn entschieden: Pflichvtverletzung durch die Telekom.

Warum? Der Kundin hätte auffallen müssen, dass dieses ein außergewöhnliches Internetnutzungsverhalten ist und die Telekom hätte reagieren müssen. Natürlich tat sie das nicht und buchte fleißig weiter ab – wie gewohnt.

Nun wurde die Telekom wegen Pflichtverletzung verurteilt und muss der Kundin nun ca. 5.300€ zurückzahlen. Unschuldig ist die Kundin aber keineswegs. Sie trägt eine Mitschuld und muss 460€ selbst tragen. Darin enthalten die entstandenen Telefonkosten und die monatlichen Kosten i.H.v. 40€.

Jetzt darf sich der Telekommunikationsriese künftig um merkwürdige Rechnungsbeträge kümmern, diesen auf den Grund gehen und schließlich den Kunden informieren.

Schade, man sollte sowas eigentlich für selbstverständlich halten. Aber mich schockt bei dem Unternehmen nichts mehr. 😯

Telekom: IPTV ohne Internet

Für 28€ solls nun bei der Telekom ein IPTV Paket für all diejenigen geben, die kein Interesse am Internet haben bzw. auch keinen Computer haben aber dennoch die Vielfalt von IPTV genießen möchten. Für 4€ mehr gibts das ganze natürlich auch mit ISDN.

Dabei kostet ein Anruf 2,9 Cent ins Deutsche Festnetz, Anrufe in Mobilfunknetze nach wie vor 19 Cent pro Minute. Wer eine Flatrate ins Deutsche Festnetz will zahlt nocheinmal 10€ mehr.

Mit einem 16+ Zugang wird das Paket „Entertain Pur“ realisiert. Allerdings ist damit kein Internetzugang möglich. Wer auch gern das HD Fernsehen nutzen möchte, kann auch das nicht internetfähige VDSL zum Tarif Entertain Pur dazubuchen. Wobei sich mir der Mehrwert hierbei nicht erschließt, da es bis vor kurzem noch hieß, das auch normale Internetkunden mit DSL 16+ bald schon HD Inhalte nutzen können.

Weiterhin braucht man zum Empfang einen Media Receiver, der mit knapp 5€ pro Monat zu buche schlägt. Momentan gibts diesen Receiver allerdings ein Jahr kostenlos, im Rahmen einer Aktion. Eine einmalige Bereitstellungsgebühr von 60€ fällt ebenfalls an. 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit gibts allerdings auch hier, wie bei anderen Internettarifen.

120 Sender beinhaltet das Paket. Zeitversetztes Fernsehn soll ebenfalls möglich sein. Und wer gern Bundesliga oder andere Sender (wie z.B. ausländische Sender oder zusätzliche Musiksender) empfangen möchte, kann diese auch jederzeit wie beim „normalen“ Entertain (V)DSL Tarif dazubuchen.

Fazit: wer’s braucht…

HDTV mit TDSL 16+

Nachdem bisher nur die VDSL (25+50) Kunden der Telekom im Entertain Paket in den Genuss von HD Fernsehen mit den Sendern MTV HD und Anixe HD kamen, so können bald auch alle Entertain Kunden mit einer TDSL 16+ Leitung die Programme nutzen.

Ende Oktober soll es soweit sein und die Telekom will das hochauflösendere Fernsehn auch Kunden ohne VDSL anbieten. Zwar soll dann kein paralleles Aufnehmen mehr möglich sein oder auch paralleles Fernsehn gucken an 2 Geräten, weil dies die Bandbreite nicht mehr hergibt, aber dafür kommt man in den Genuss von HD Fernsehn. Was vorallem die Besitzer eines HD fähigen TV Geräts doch sehr freuen dürfte. Denn der Unterschied vom normalo 08 15 Fernsehn oder gar Fernsehn im Zeitalter von Scartanschlüssen im Vergleich zum Bild auf dem TV mit HDMI und nun auch bei TV Sendern mit echtem HD Signal, ist enorm!

VDSL Kunden konnten bereits zur Leichtathletik WM oder zur IFA in den Genuss vom hochauflösenden Fernsehen kommen, denn dafür nahm die Telekom extra die Sender ARD HD und ZDF HD mit ins Programm. Und diese sollen ja schließlich bereits bald die Zukunft des Fernsehns sein.

VDSL mit Datendrosselung

Wie bereits erwähnt, will die Telekom nun auch VDSL ohne IPTV, sprich ohne Entertain (Fernsehen) anbieten. Dabei soll dann die vorhandene Bandbreite von entweder VDSL 25 oder VDSL 50 gedrosselt werden.

Sagt wer? Die AGBs!

„Ab einem übertragenen Datenvolumen von 100 GByte in einem Monat wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs für den Rest des Monats auf maximal 6.016 kBit/s für den Downstream und 576 kBit/s für den Upstream begrenzt.“

Würde ich persönlich als nicht sonderlich schlimm bezeichnen, da 100 GB schon eine beachtliche Menge ist, die auch erst mal für einen normalen Anwender genutzt werden müssen. Viele regen sich darüber bereits im Internet auf. Bedenken dabei aber nicht, dass fast alle Anbieter von Surfsticks genau so vorgehen. Klar, das sind keine VDSL Anbindungen, aber dennoch wird ab einem bestimmten verbrauchten Datenvolumen die Leitung für den Rest vom Monat gedrosselt.

Weiterhin wird auf diversen Internetseiten darüber gemotzt, dass die Vertragslaufzeit 2 Jahre beträgt, man eine Kündigungsfrist von 1 Monat hat und wenn man den Vertrag nicht kündigt, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr. Komisch. Ich bin der Meinung, 90% aller anderen Anbieter machen das genau so? Ach und nicht zu vergessen, bei einem Umzug ins Ausland oder in eine Wohnung mit bestehendem DSL Anschluss gibts ja auch soo viele Probleme. Komisch nur, dass es für einen Umzug ins Ausland ein Sonderkündigungsrecht gibt.

Vielleicht sollten sich einige Internetseiten mal ein wenig genauer informieren, anstatt irgendwas zu schreiben, was so nicht 100% korrekt ist.

VDSL Angebote im Vergleich

T-Home hatte die ersten IPTV Pakte in Kombi mit einer VDSL Leistung (16+, VDSL 25 oder 50) im Angebot, nun wollen auch Anbieter wie 1&1 und Vodafone nachziehen.

Bei T-Home gibt es die VDSL Angebote derzeit nur in Verbindung mit „Entertain“ – dem TV Angebot, welches über einen VDSL fähigen Router und dem passenden Media Receiver realisiert wird. Die Geräte kann man gegen einen geringen Grundpreis im Monat mieten. Was den Vorteil hat, das man solang aufs Gerät Garantie hat, solange man es mietet – also nicht nur die üblichen 2 Jahre wie beim Kauf eines Geräts. Grundsätzlich keine schlechte Sache, da man sich im Paket den Kabelanbieter spart, da alles über die DSL Leitung läuft.

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