Wenn der Gesetzesentwurf tatsächlich nicht nur ein Entwurf bleibt sondern Realität wird, könnte es mal wieder eine neue Einnahmequelle für Unternehmen und Anwälten geben und Bloggern bzw. Webseitenbetreibern großen Ärger bereiten.
Am Donnerstag wurde vom Bundesjustizministerium ein Referententwurf zu seinem sogenannten „Leistungsschutzrecht“ vorgelegt. Damit soll es künftig möglich sein, Google und Co. zu verklagen. Presseerzeugnisse im Netz sollen mit einem derartigen Gesetz geschützt werden.
Probleme könnte es allerdings mal wieder zwischen der Unterteilung in „gewerbliche Nutzung“ und „private Nutzung“ geben. Denn, was damit gemeint ist… darüber kann man sich streiten. Denn allein die Einbindung eines „Flattr“ Buttons oder eines Banners kann eine gewerbliche Nutzung darstellen. Völlig egal, ob damit ein Gewinn erzielt wird oder nicht.
Viele Punkte im angesprochenen Entwurf sprechen vorallem Blogger an. Golem.de zitiert hier:
„Verwendet ein Blogger zu seinem Hobby-Blog Fachartikel aus einschlägigen Presserzeugnissen und blendet er zur Refinanzierung seiner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann handelt er zu gewerblichen Zwecken und muss eine Lizenz erwerben.“
Weiteres Problem: Journalisten und ihre privaten Blogs. Beschäftigt sich der Journalist beruflich mit Pressetexten, kann er dafür Leistungsschutzrecht beantragen. Im Umkehrschluss heißt dies aber, dass er auch gleichzeitig eine Lizenz für diesen Text beantragen muss, wenn er diesen auf seinem privaten Blog verwenden will.
Herzlichen Glückwunsch und willkommen im deutschen Rechtsstaat.
Alles in allem ist aber noch nichts beschlossen und den Gerichten wird es nicht einfach gemacht. Wie auch immer man ein solches Gesetz sauber und ohne Lücken durchbringen will… ist mir ein Rätsel, aber auch hier findet Vater Staat bestimmt eine Lösung, um Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, anstatt sich mit „richtigen“ Straftaten zu beschäftigen. Denn immerhin können bei Verstoß auch mehrere Jahre Freiheitsstrafe drohen.