Neue Abmahnwelle im Anmarsch?

Der Bundesgerichtshof hat im speziellen Fall von Xavier Naidoo bzgl. des Albums „Alles kann besser werden“ dem Antrag stattgegeben. Konkret heißt das: Naidoos Plattenfirma hatte ein Unternehmen beauftragt, private IP Adressen herauszugeben. Und zwar genau von den Personen, die das Album „Alles kann besser werden“ über Filesharing illegal heruntergeladen bzw. getauscht haben. Die Deutsche Telekom wurde von der Plattenfirma beauftragt gemäß § 101 Abs. 9 UrhG in Verbindung mit § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG die Namen und Adressen der Nutzer herauszugeben, die zu dem besagten Zeitpunkt die entsprechende IP Adresse zugewiesen bekommen hatten (Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG).

Zunächst wurden die Beschwerden vom OLG und LG Köln abgewiesen, weil man bisher davon ausging, dass man entsprechende Daten nur herausgeben darf, wenn es sich um eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß handelt. Dies war aber nicht der Fall.

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