Der ein oder andere Leser hat mit Sicherheit schon in die beliebten Navy- und Ermittlersendungen aus den USA reingesehen und ist immer wieder erheitert, wie einfach Verbrecher dank ihres Handystandpunktes auffindbar sind.
Eine Gesetzteslücke in Deutschland? Nunja, nicht unbedingt.
Das Landgericht Mannheim hat ein Detektivbüro bzw seine Mitarbeiter nun wegen „gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt“ zu mehreren Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Bundesgerichtshof begründete im Revisionsverfahren dass ein „stark überwiegendes, berechtigtes Interesse an der Datenerhebung“ vorhanden sein müsse, damit die Ortung via GPS gerechtfertig ist. Dies wäre zum Beispiel bei Notwehr der Fall. Denn auch Ermittlungsbehörden dürfen nicht ohne weiteres orten.