Die Drosselkom ist ja bereits ein alter Hut, wegen dem sich schon zahlreiche Internet nutzer auf mehreren Plattformen geäußert und ihrem Unmut Luft gemacht haben.
Jetzt will auch Telefónica Deutschland mit o2 unter die Drossler gehen und verkauft den zahlenden Kunden genau diese Drossel als -Achtung, festhalten- „Fair-Use-Vorteil“.
Ursprünglich war der Start für die Drosselung zum 1. Juli 2014 geplant. Gnädigerweise verschiebt sich der Start nun auf den 1. Oktober 2014.
Und das „Schöne“: Man verkauft dem gutgläubigen Kunden diese Drosselung, als wäre es das normalste auf der Welt und der „durschnittliche Internetnutzer“ (allein von diesem Wort „durschnittlich“ krieg ich graue Haare) soll daran glauben, dass er nur 21 GB im Monat nutzt. Das sagt die Bundesnetzagentur und was diese sagt, kann ja so falsch nicht sein, denkt man sich im Hause Telefónica/o2.
Blöd nur, dass man sich hier auf Statistiken bezieht die aus dem Jahre 2012 sind. Hm. Ist irgendwie auch schon wieder 2,5 Jahre her. Und man lässt auch unter den Tisch fallen, dass die Bundesnetzagentur im gleichen Atemzug erwähnt hat, dass der Verbrauch deutlich ansteigen werden.
Ergo verkauft man nun Pakete an Neukunden bzw. Bestandskunden mit entsprechender Vertragsklausel, die nur noch 300 GB im Monat beinhalten. Klingt im ersten Moment nach viel, aber wer viel online streamt, zockt, hoch- oder runterlädt oder oder oder, wird wissen, das 300 GB schon irgendwo an der Grenze von „nett“ sind.
Im Detail läuft der Vertrag dann wie folgt: Werden die 300 GB drei Monate hintereinander ausgeschöpft, so wird im Folgemonat (also im vierten Monat) und alle anderen Monate die Geschwindigkeit auf -Achtung, erneut festhalten- auf 2 MBit/s gedrosselt.
Wer mehr braucht, kann ja wie selbstverständlich mehr Volumen dazubuchen. Da kosten 100 GB mal eben 4,99 Euro. Eine echte Flat knapp 15,00 Euro mehr.
Immer mehr Leute entscheiden sich für das Streamen von Videos über beispielsweise Watchever, Maxdome oder den Video Dienst von Amazon Prime. Aber natürlich, dass sind alles keine „normalen User“. Was denn dann, liebe Internet-Anbieter? Abnormale User? Nicht „der Norm entsprechende“ User? Ahja.
In diesem Sinne, überlegt euch genau, wann ihr was – wo unterschreibt. Lest die AGBs bis ins kleinste Detail und macht zur Not von eurem (Sonder-)Kündigungsrecht gebrauch. Denn die Angebote werden nicht besser, wenn sich Internetnutzer alles bieten lassen und stillschweigend hinnehmen. Je mehr sich gegen solche Abzock-Verträge, pardon „Fair-Use“-Verträge, stellen, desto eher merkt man vielleicht, wie wenig „normale“ Internet-User es in Deutschland gibt.